Nachrichten

Urteil – Bayer CropScience Deutschland unterliegt BUND

Die Naturschutzorganisation BUND darf weiterhin zwei von Bayer hergestellte Pestizid-Produkte als gefährlich für Bienen bezeichnen, obwohl diese als ungefährlich eingestuft sind. Das hat das Landgericht Düsseldorf heute entschieden und bezieht sich dabei auf die Meinungsfreiheit.

Düsseldorf (csr-news) > Die Naturschutzorganisation BUND darf weiterhin zwei von Bayer hergestellte Pestizid-Produkte als gefährlich für Bienen bezeichnen, obwohl diese als ungefährlich eingestuft sind. Das hat das Landgericht Düsseldorf heute entschieden und bezieht sich dabei auf die Meinungsfreiheit. “Wir freuen uns über diesen Erfolg. Das ist ein Sieg für die Bienen und die Meinungsfreiheit“, sagte der BUND-Pestizidexperte Tomas Brückmann. Auslöser des Streits war der Ende letzten Jahres vom BUND veröffentlichte Einkaufs-Check “Pestizidverkauf in Bau- und Gartenmärkten”. Darin machten die Naturschützer darauf aufmerksam, dass Verkäufer in Garten- und Baumärkten ihre Kunden sehr häufig unzureichend über die Gefahren verschiedener Unkraut- und Insektenbekämpfungsmittel informierten. Daraufhin hatte Bayer CropScience gegen den BUND eine einstweilige Verfügung erwirkt. Zur Begründung hatte das Unternehmen angegeben, der BUND habe die Bayer-Produkte “Schädlingsfrei Calypso” und “Zierpflanzenspray Lizetan” ungerechtfertigt als für Bienen gefährlich bezeichnet. In einer schriftlichen Mitteilung bedauerte Bayer CropScience die Entscheidung des Düsseldorfer Landgerichts. Man wolle nun die schriftliche Begründung abwarten und dann mögliche weitere Schritte prüfen. Der in diesen Produkten enthaltene Wirkstoff Thiacloprid, der zu den sogenannten Neonikotinoiden gehört, hat eine gültige Zulassung und wird vom Bundesamt für Verbraucherschutz BVL als “bienenungefährlich” eingestuft. Für den BUND sind die Neonikotinoid-Wirkstoffe ein Auslöser des weltweit zu beobachtenden Bienensterbens. „Uns liegen überzeugende wissenschaftliche Studien vor, die den Bayer-Pestizidwirkstoff Thiacloprid als bienengefährlich bewerten“, so Brückmann. Deshalb müsse Bayer die entsprechenden Produkte sofort vom Markt nehmen. Außerdem müssten die EU die Zulassung des Wirkstoffs Thiacloprid zurücknehmen und das BVL die Produktzulassungen aller thiaclopridhaltigen Produkte widerrufen.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner