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DAX-Vorstandsvergütung 2014 – Rekordhöhe aber mehr Transparenz

Die durchschnittliche Vergütung eines DAX-Vorstandsvorsitzenden betrug im Geschäftsjahr 2014 rund 5,9 Millionen Euro. Nach zwei Jahren rückläufiger Bezüge ein neuer Rekordwert, der gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von knapp zehn Prozent entspricht. Dies geht aus der „Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2014“ der Beratungsgesellschaft hkp hervor. Der Grund sind die überwiegend sehr guten Geschäftsergebnisse der Unternehmen. So erhöhte sich der durchschnittliche Gewinn im Vergleich zu 2013 um 13,8 Prozent.

Frankfurter (csr-news) > Die durchschnittliche Vergütung eines DAX-Vorstandsvorsitzenden betrug im Geschäftsjahr 2014 rund 5,9 Millionen Euro. Nach zwei Jahren rückläufiger Bezüge ein neuer Rekordwert, der gegenüber dem Vorjahr einer Steigerung von knapp zehn Prozent entspricht. Dies geht aus der „Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2014“ der Beratungsgesellschaft hkp hervor. Der Grund sind die überwiegend sehr guten Geschäftsergebnisse der Unternehmen. So erhöhte sich der durchschnittliche Gewinn im Vergleich zu 2013 um 13,8 Prozent.

Die Angaben der Auswertung stützen sich auf die durch den Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) für den Vergütungsausweis entwickelte neue Zuflusstabelle. Deren Nutzung ist erstmals für das Geschäftsjahr 2014 empfohlen. Sie ermöglicht einen Überblick über die einem Vorstandsvorsitzenden für ein Geschäftsjahr zugeflossene Vergütung. Mit Ausnahme von Merck und BMW kommen alle DAX-Unternehmen dieser DCGK-Empfehlung nach. Spitzenreiter unter den Vorstandsvorsitzenden ist wie in den Jahren zuvor Martin Winterkorn von Volkswagen mit einer Vergütung in Höhe von 15,86 Millionen Euro. Auf Platz 2 des nationalen Rankings für die ganzjährig im Amt befindlichen Vorstandsvorsitzenden folgt der CEO von Daimler mit 14,42 Mio. Euro Gesamtvergütung. Vergütungsschlusslicht im DAX sind die 1,99 Mio. Euro für den Vorstandsvorsitzenden von Infineon. „Für den Ausweis der Vorstandsvergütung in Deutschland erweist sich die aktuelle Berichtssaison als Zeitenwende und die DCGK-Tabellen in ihrer flächendeckenden Anwendung als durchschlagender Erfolg“, erklärt Michael H. Kramarsch, Managing Partner bei hkp. „Dank der DCGK-Mustertabellen wird erstmals die millionenschwere Altersversorgung als Vergütungsbestandteil anerkannt und ausgewiesen; auch die tatsächlich realisierten Langfristvergütungen sind zum ersten Mal in ihrer Gesamtheit erkennbar. Nach dem weiter gesetzlich verpflichtenden HGB-Ansatz sind genau diese Punkte bislang nicht beleuchtet worden. Wir sehen also endlich Vergütungsrealität, statt nur Vergütungsphantasie“, so Kramarsch. Auch international steigen die Vergütungen des Top Managements, in Europa um ca. 9,5 Prozent, in den USA um 11,9 Prozent. Der Durchschnitt der DAX-CEOs liegt allerdings unter dem durchschnittlichen Vergütungsniveau in Europa (6,17 Millionen Euro).

Direktvergütungen der DAX-Vorstandsvorsitzenden 2014 im internationalen Vergleich

DAX-vergütung

Quelle: „Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung DAX 2014“ der Beratungsgesellschaft hkp 

Für die Vergütungsexperten von hkp sind die Vergütungssteigerungen gerechtfertigt, weil sie die erfolgreiche Geschäftsentwicklung der Unternehmen abbilden. „Es ist aber auch der höchste Anstieg in den Direktvergütungen im DAX mit Ausnahme des Geschäftsjahrs 2010“, betont hkp Senior Managerin und Studienautorin Regine Siepmann. Sie verweist darauf, dass sich seit der Verpflichtung zum individuellen Vergütungsausweis im Jahr 2006 die durchschnittliche Vorstandsvergütung um lediglich 3 Prozent pro Jahr erhöht hat. Der Vergütungsanstieg im aktuellen Berichtszeitraum betrifft alle Vergütungsbestandteile. So sind sowohl die einjährigen Komponenten wie der Jahresbonus (+11,5 Prozent) als auch die mehrjährigen, meist aktienorientierten Komponenten (+13,7 Prozent) gestiegen. Nur 7 Unternehmen haben ihre Festvergütung erhöht, die allerdings deutlich. Die Steigerung der durchschnittlichen Festvergütungen gegenüber dem Vorjahr beträgt rund 10 Prozent. Ohne Deutsche Bank liegt der entsprechende Wert bei 5,2 Prozent. Das Institut hat, der Bankenregulierung folgend, die Grundvergütung seiner Vorstandsvorsitzenden um 65 Prozent erhöht. „Rekordstände im DAX und sprudelnde Unternehmensgewinne schlagen sich deutlich in der stark erfolgsorientierten Vergütung der Vorstandsvorsitzenden nieder. Auch in der Einzelbetrachtung zeigt sich, dass sich das Pay-for-Performance-Prinzip nachhaltig etabliert hat. Die Vergütung entwickelt sich im Gleichklang mit den Unternehmensergebnissen“, so Kramarsch.

„Mit den neuen DCGK-Mustertabellen steht Deutschland international an der Spitze der Vergütungstransparenz, und die DAX-Unternehmen erweisen sich hier als Musterschüler“, bilanziert Studienautorin Regine Siepmann. Sie verweist aber darauf, dass für den Vergleich der Vergütungen auf internationaler Basis ein Rückschritt zur nach wie vor gesetzlich verpflichtenden HGB-Methodik erforderlich ist, da auch international zentrale Vergütungsbestandteile wie Altersversorgung oder tatsächlich realisierte Bezüge aus den Langfristvergütungen nicht oder nur unzureichend ausgewiesen werden. „Mit den neuen Tabellen des DCGK für den Ausweis der Vorstandsvergütung ist ein entscheidender Schritt in Richtung sinnvolle und umfassende Transparenz gelungen. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, die Regelungen des bislang geltenden gesetzlichen Standards für den Vergütungsausweis nach HGB auf den Prüfstand zu stellen und den neuen Gegebenheiten anzupassen“, fordert Kramarsch. Die Notwendigkeit einer Korrektur des HGB-Standards illustrieren die Autoren am Beispiel von Daimler. Im HGB-Ausweis werden für den Vorstandsvorsitzenden des Automobilherstellers insgesamt 8,4 Mio. Euro an Vergütung ausgewiesen werden. Dieser Wert enthält aber, wie von HGB vorgegeben, keine Angaben zur Altersversorgung und zu den realisierten Langfristvergütungen. Dagegen werden in der Zuflusstabelle, die zeigt, was für 2014 tatsächlich an Vergütung realisiert wurde, insgesamt 14,42 Mio. Euro ausgewiesen. „Das Beispiel offenbart die Realitätsferne der HGB-Sicht auf die Vorstandsvergütung“, so Kramarsch.


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