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Nachhaltigkeitskodex erfüllt zukünftige EU-Berichtspflicht.

Ab 2017 sind rund 6.000 Unternehmen in der EU verpflichtet, neben ihren wirtschaftlichen Kennzahlen auch über ökologische und soziale Belange zu berichten. Dafür können die betroffenen Unternehmen auf international anerkannte Standards zurückgreifen. Der Rat für nachhaltige Entwicklung hat die europäischen Anforderungen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex abgeglichen.

Berlin (csr-news) > Ab 2017 sind rund 6.000 Unternehmen in der EU verpflichtet, neben ihren wirtschaftlichen Kennzahlen auch über ökologische und soziale Belange zu berichten. Dafür können die betroffenen Unternehmen auf international anerkannte Standards zurückgreifen. Der Rat für nachhaltige Entwicklung hat die europäischen Anforderungen mit dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex abgeglichen.

Von der neuen Regelung sind Unternehmen betroffen, die mindestens 500 Mitarbeiter beschäftigen und netto mehr als 40 Millionen Euro pro Jahr umsetzen. Sie müssen Auskunft geben über ihre Maßnahmen und Ergebnisse beim Umweltschutz, über soziale Aspekte im eigenen Unternehmen und in der Lieferkette, über die Einhaltung von Menschenrechten, Belange der Arbeitnehmer und Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption. Dabei hat das Europäische Parlament den Unternehmen ausdrücklich die Möglichkeit eingeräumt, auf bestehende, etablierte Standards zu setzen. Dazu gehören beispielsweise die Global Reporting Initiative GRI, der UN Global Compact, die ISO 26000 oder der Deutsche Nachhaltigkeitskodex DNK. Dieser wurde vom Rat für Nachhaltige Entwicklung entwickelt und wird inzwischen von zahlreichen Unternehmen, vor allem auch aus dem Mittelstand, genutzt. 20 Kriterien umfasst der DNK und kann um 16 EFFAS- und 28 GRI-Indikatoren ergänzt werden. „Der DNK macht alle wesentlichen Nachhaltigkeitsleistungen transparent und besser vergleichbar. Dabei ist er auch für Unternehmen ohne etabliertes Berichterstattungswesen einfach, flexibel und gut handhabbar“, so Ratsmitglied Alexander Bassen. „Nach derzeitigem Stand erfüllen die Anwender des DNK zudem bereits heute die EU-Berichtspflicht.“ In einem Abgleich hat der Nachhaltigkeitsrat die EU-Anforderungen den 20 Kriterien des DNK gegenübergestellt und belegt damit, dass Unternehmen mit dem DNK ihre Berichtspflicht erfüllen. In einigen Punkten gehen die Anforderungen sogar über die EU-Berichtspflicht hinaus. So finden sich die 20 Kriterien allesamt in der EU-Richtlinie wieder und erfüllen diese. Die Veröffentlichung “EU-Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung: Ein Abgleich mit den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)” zum Download.

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DNK2

Quelle: EU-Anforderungen an die nichtfinanzielle Berichterstattung: Ein Abgleich mit den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK)


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