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Minijobber sollen besser über ihre Rechte informiert werden

Minijobber müssen nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Eine am Freitag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergab, dass 35 Prozent der Minijobber keinen bezahlten Urlaub bekommen, obwohl ihnen dieser zusteht. 46 Prozent der Minijobber erhalten demnach keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Nürnberg (csr-news) > Minijobber müssen nach Ansicht von Arbeitsmarktexperten besser über ihre Rechte aufgeklärt werden. Eine am Freitag veröffentlichte Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) ergab, dass 35 Prozent der Minijobber keinen bezahlten Urlaub bekommen, obwohl ihnen dieser zusteht. 46 Prozent der Minijobber erhalten demnach keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Die Befragung von 7500 Beschäftigten und 1100 Betrieben ergab laut IAB, dass Minijobber weniger gut über ihre Arbeitnehmerrechte informiert sind als andere Beschäftigte. Während rund 95 Prozent der Beschäftigten in Vollzeit oder sozialversicherungspflichtiger Teilzeit über ihren Anspruch auf bezahlten Urlaub oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall Bescheid wüssten, seien es bei den Minijobbern nur etwa zwei Drittel. Auf Arbeitgeberseite wüssten hingegen 50 Prozent der Betriebe, die ihren Minijobbern keinen bezahlten Urlaub gewähren, dass dieser den Mitarbeitern eigentlich zustehe.

iab

Quelle: IAB-Kurzbericht 18/2015

Die Ergebnisse der Studie zeigten, dass die Minijob-Zentrale noch stärker über die Arbeitnehmerrechte aufklären müsse, und zwar sowohl auf Seiten der Minijobber selbst als auch auf Seiten der Arbeitgeber, erklärte das Bundesarbeitsministerium in Berlin. Die Botschaft “Minijobber haben dieselben Arbeitnehmerrechte wie alle Beschäftigten” sei künftig die zentrale Botschaft der Minijob-Zentrale. Wissen allein reiche aber nicht. Es gehe auch um die konkrete Umsetzung und Anwendung des geltenden Rechts. Daher müssten Arbeitgeber auch über die rechtlichen Folgen und Sanktionen aufgeklärt werden, die drohten, wenn sie Arbeitnehmerrechte nicht gewährten.

 


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