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Erstmals Anklage wegen massenhaften Tötens männlicher Küken

Erstmals hat eine Staatsanwaltschaft einem Magazinbericht zufolge Anklage gegen eine Brüterei wegen des massenhaften Tötens männlicher Eintagsküken erhoben. Betroffen ist eine Brüterei aus dem Münsterland, wie der “Spiegel” in seiner neuen Ausgabe berichtet.

Köln (csr-news) > Erstmals hat eine Staatsanwaltschaft einem Magazinbericht zufolge Anklage gegen eine Brüterei wegen des massenhaften Tötens männlicher Eintagsküken erhoben. Betroffen ist eine Brüterei aus dem Münsterland, wie der “Spiegel” in seiner neuen Ausgabe berichtet. Die Staatsanwaltschaft Münster will die Anklage beim Landgericht demnach im Zweifel bis zum Bundesgerichtshof tragen.

Hintergrund der Kükentötung ist, dass die Agrarindustrie für männliche Nachkommen der Legehuhnrassen keine Verwendung hat – sie legen weder Eier noch setzen sie gut Fleisch an. Deswegen werden bundesweit Millionen von ihnen geschreddert oder vergast. Da Behörden und Bundeslandwirtschaftsministerium diese Praxis dulden, wurde den Brütereien laut “Spiegel” bisher meist ein sogenannter Verbotsirrtum zugebilligt, weswegen sie straflos blieben.

Im aktuellen Fall kann sich die Brüterei aus Sicht der Staatsanwaltschaft aber offenbar nicht mehr darauf berufen, das Töten für rechtmäßig gehalten zu haben – das Unternehmen sei spätestens seit 2013 durch eine Strafanzeige der Tierschutzorganisation Peta über die Unrechtmäßigkeit seines Tuns informiert gewesen. Die betroffene Firma wollte sich dazu laut “Spiegel” nicht äußern.

Die Tierschutzorganisation Peta begrüßte die Anklageerhebung als “historischen Durchbruch in der tierschutzrechtlichen Debatte über die industrielle Tierproduktion”, in der täglich rund 140.000 männliche Küken qualvoll vergast oder bei lebendigem Leib geschreddert würden. “Die Tötung von Wirbeltieren ohne vernünftigen Grund ist strafbar – jahrelang haben Gesetzgeber, Behörden und die Agrarindustrie neue Ausflüchte gesucht”, erklärten die Tierschützer.

Auch der Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer nannte es “richtig und notwendig, dass die Staatsanwaltschaft Münster über eine Anklage versucht, die perverse Praxis des Kükenschredderns zu stoppen”. Dass die Staatsanwälte sich hierzu offensichtlich genötigt sähen, liege an der “jahrelangen Weigerung der Bundesregierung, das unsinnige Töten von 40 Millionen Eintagsküken endlich über eine Klarstellung im Tierschutzgesetz zu verbieten”.

 


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