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NRW will drei weitere CSR-Kompetenzzentren einrichten – Ausschreibung gestartet

Nach ersten Erfahrungen mit den fünf CSR-Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen will das Wirtschaftsministerium des Landes diesen Ansatz weiter ausrollen. Geplant sind drei zusätzliche Kompetenzzentren für die Regionen Regionen Münsterland, Ruhrgebiet und Sauerland-Siegerland. Diese drei Regionen würden bislang noch weiße Flecken auf der CSR-NRW-Landkarte darstellen. Aufgabe der neuen Kompetenzzentren ist es, das Angebot der bestehenden CSR-Kompetenzzentren zu erweitern und inhaltlich zu ergänzen.

Düsseldorf (csr-news) > Nach ersten Erfahrungen mit den fünf CSR-Kompetenzzentren in Nordrhein-Westfalen will das Wirtschaftsministerium des Landes diesen Ansatz weiter ausrollen. Geplant sind drei zusätzliche Kompetenzzentren für die Regionen Regionen Münsterland, Ruhrgebiet und Sauerland-Siegerland. Diese drei Regionen würden bislang noch weiße Flecken auf der CSR-NRW-Landkarte darstellen. Aufgabe der neuen Kompetenzzentren ist es, das Angebot der bestehenden CSR-Kompetenzzentren zu erweitern und inhaltlich zu ergänzen.

Die CSR-Kompetenzzentren sind in ihrer Region erster Ansprechpartner für alle Fragen rund um die gesellschaftliche Verantwortung von Unternehmen. Sie können die Besonderheiten der Unternehmensstruktur vor Ort berücksichtigen und sind dazu in der Lage, Kooperationspartner und Multiplikatoren zu gewinnen und kleine und mittlere Unternehmen in ihrer Region mit dem Angebot zu erreichen. Im Rahmen von Veranstaltungen sowie wertschöpfungsketten- und regionalbezogenen Workshops sollen den Unternehmen praxisgerechte Kenntnisse und Verfahren vermitteln werden.

Neben der Durchführung regionaler Maßnahmen in den vier CSR-Bereichen Markt, Umwelt, Arbeitsplatz und Gemeinwesen, sollen die CSR-Kompetenzzentren jeweils, in Abstimmung mit den anderen Zentren, ein zusätzliches Schwerpunktthema aufgreifen, das die künftigen Herausforderungen in der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen adressiert. Mit der speziellen Expertise in diesem Schwerpunktbereich sollen jeweils landesweite Informationsveranstaltungen angeboten werden.

Jetzt hat das Landeswirtschaftsministerium wirtschaftsnahe Organisationen wie Kammern, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Verbände sowie Netzwerke mehrerer Partnerorganisationen, zu denen auch Hochschulen gehören können, zur Teilnahme an der Ausschreibung aufgerufen.

Die Interessenbekundungen müssen bis spätestens 31. März 2017 im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen vorliegen.

Am 15. Dezember 2016, 14.00-15.30 Uhr, findet für interessierte Akteure eine Informationsveranstaltung im Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen statt, bei der Fragen beantwortet werden können. Es wird um Anmeldung per E-Mail (veronika.rieger@mweimh.nrw.de) bis zum 13. Dezember 2016 gebeten.

Ausführliche Informationen zu den Anforderungen und den Details der Ausschreibung enthält der „2. Aufruf des Ministeriums zur Einreichung von Interessenbekundungen“. Hier als PDF zum Download.

 


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