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Für eine Selbstverpflichtung zum legalen und ethischen Handeln in der Wirtschaft

[exklusiv] Die kürzlich vorgenommene Änderung innerhalb der Präambel des Deutschen Corporate Governance Index zum Verhalten von Vorständen und Aufsichtsräten wurde teilweise kritisch aufgenommen. Müssen die Wirtschaftslenker extra daran erinnert werden, dass ihr Verhalten nicht nur legal sein sollte, sondern auch ethisch fundiert und verantwortlich?

Leipzig (csr-news) > Als sinnvoll erachtet dies der Wirtschafts- und Unternehmensethiker Andreas Suchanek in einem Gastbeitrag in der Ausgabe der Börsen-Zeitung vom 17.03.2017. Unter der Überschrift „Verpflichtung auf verantwortliches Verhalten nötig“ beschreibt Suchaenk die Gründe für eine ausdrückliche Erwähnung des allgemeinen, von vielen als bloße Worthülse bezeichneten Begriffs Verantwortung.

Prof. Suchanek weist auf die Herausforderung hin, dass man Respekt, Fairness und eine Haltung der Verantwortlichkeit nicht durch Gesetze verordnen könne. „Allenfalls kann man das Fehlen von Respekt und Verantwortlichkeit rechtlich begrenzen. Doch dies kann für alle Beteiligten teuer werden, weil dann auch vermehrt vorteilhafte und erwünschte Handlungsmöglichkeiten ausgeschlossen werden.“ Verantwortliches Handeln setze laut des Wirtschaftsethikers immer auch eine Einstellung voraus, berechtigte Interessen anderer auch dann zu respektieren, wenn einem das Gesetz nicht unmittelbar im Nacken sitzt. „Gerade weil eine solche Haltung nicht rechtlich einklagbar ist, sind die entsprechenden Begriffe der Ethik nicht justiziabel.“ Und weil es auch keinen Druck zur Konsistenz des Begriffsapparats wie im Recht gäbe, so Prof. Suchanek, seien die ethischen Konzepte weniger klar und präzise. Doch das spräche gerade nicht dafür, sie zu vermeiden. Denn das Problem bestehe fort: „Wie lässt sich vermeiden, dass zunehmende Regulierung der Wirtschaft die Luft zum Atmen nimmt, ohne dass fortbestehende Freiräume zu Lasten Dritter ausgenutzt werden?“ Als Antwort auf diese Frage betont Prof. Suchanek ethisch fundierte Maßstäben verantwortlichen Handelns. „Denn Verantwortung heißt auch, den Einschränkungen, wie sie durch Marktbedingungen, Wettbewerbs-, Zeit- und Kostendruck gegeben sind, angemessen Rechnung zu tragen. Unternehmen, die um vermeintlich moralischer Vorgaben willen systematisch Verluste machen, werden am Markt nicht überleben können“, so der Wirtschaftsethiker.

Prof. Suchanek plädiert dafür, dass Entscheidungsträger in der Unternehmenswelt sich auf eine Haltung der Verantwortlichkeit verpflichten und damit zeigen, dass sie mit der Gesellschaft weitgehend ähnliche Vorstellungen teilen. Laut des Wirtschaftsethikers sei die Änderung im Kodex „als Ausdruck der Selbstverpflichtung und als Ermutigung zum Dialog über vernünftige Maßstäbe unternehmerischer Verantwortung“ sinnvoll. „Denn eine leistungsfähige und wettbewerbsfähige Wirtschaft braucht beides: Recht und Ethik, die Verpflichtung auf Legalität und auf ethisch fundiertes, verantwortliches Verhalten.“

Über den Wirtschafts- und Unternehmensethiker Prof. Andreas Suchanek

Der Wirtschafts- und Unternehmensethiker Prof. Andreas Suchanek (55) ist Inhaber des Dr. Werner Jackstädt-Lehrstuhls für Wirtschafts- und Unternehmensethik an der HHL Leipzig Graduate School of Management und Vorsitzender des Stiftungsvorstands des Wittenberg-Zentrums für Globale Ethik. Er gilt als einer der bekanntesten Schüler des Wirtschaftsethikers Karl Homann. Er ist sowohl Volkswirt als auch Wirtschafts- und Unternehmensethiker. Als akademischer Schüler des Wirtschaftsethikers Karl Homann hat er wesentlich den Ansatz einer Wirtschaftsethik als „Ökonomische Ethik“ mitbegründet und –gestaltet, die heute nicht nur eine bedeutende Rolle an den Universitäten und internationalen Business Schools, sondern auch in der Wirtschaft, Politik und im gesellschaftlichen Zusammenleben spielt. /ethik


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