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Equator Principles

Autorin des Beitrags: Karin HuberSenior Consultant, Board Member bei „The CSR Company“


„Äquator Prinzipien“ sind ein freiwilliges Regelwerk von Banken für die Bestimmung, Bewertung und Steuerung sozialer und ökologischer Risiken von Projekten. Die EPs basieren auf den Umweltstandards der Weltbank und den Sozialstandards der International Finance Corporation (IFC), einem Mitglied der World Bank Group, und gilt für Projekte ab einem Finanzierungsvolumen von 10 Mio. US$. Die teilnehmenden Finanzinstitute verpflichten sich, Projekte nur dann zu finanzieren, wenn die Kreditnehmer die Umwelt- und Sozialkriterien der Prinzipien erfüllen.

1. Entstehung

Die Equator Principles wurden im Juni 2003 von zehn global tätigen Banken (ABN Amro, Barclays, Citigroup, Credit Lyonnais, Credit Suisse, HypoVereinsbank, Rabobank, Royal Bank of Scotland, WestLB, Westpac Banking Corporation) unterzeichnet und 2006 erstmals überarbeitet (Euator Principles II). Bis heute (Stand Ende 2013) wurden die Prinzipien von insgesamt 79 Banken (EPFIs) aus 31 Ländern übernommen. Dies entspricht einem Anteil von rund 71% der gesamten für Projektfinanzierungen in den Schwellenländern bereitgestellten Mittel. Seit 4. Juni 2013 liegt die erweiterte dritte Fassung (Equator Principles III) vor.

2. Die Prinzipien

Nach den Equator Principles sind Projektfinanzierungen von den EPFIs nur unter folgenden Bedingungen zu gewähren:

  • Prinzip 1: Bewertung und Kategorisierung
    Klassifizierung der Projekte nach Sozial – und Umweltauswirkungen: Kategorie A (erhebliche Auswirkungen), Kategorie B (begrenzte Auswirkungen) und Kategorie C (nur geringe oder keine Auswirkungen).
  • Prinzip 2: Sozial-und Umweltprüfung
    Sozial- und Umweltprüfungen für alle Mittel-oder Hochrisikoprojekte (Kategorie A und B-Projekte), Minderungsmaßnahmen setzen, um mögliche negative Auswirkungen de Projekts gering zu halten.
  • Prinzip 3: Anwendbare Sozial-und Umweltstandards
    Überprüfung von Projekten außerhalb der OECD-Länder auf branchenspezifische Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsrichtlinien (IFC EHS Guidelines).
  • Prinzip 4: Aktionsplan und-Management-System
    Kategorie A und ggf. auch B Projekte müssen auf Grundlage der Sozial- und Umweltprüfung einen Umwelt-Managementplan (UMP) vorlegen und detailliert beschreiben, wie die festgestellten ökologischen und sozialen Risiken abgemildert, überwacht und gemanagt werden sollen. Zusätzlich muss ein Management-System bestehen, welches die Auswirkungen, Risiken und Korrektiv-Maßnahmen des Projektes steuert.
  • Prinzip 5: Konsultation und Offenlegung
    Nachweis der Konsultation betroffener Parteien (Stakeholder) muss erbracht werden, ebenso wie die angemessene Information der Öffentlichkeit.
  • Prinzip 6: Beschwerde-Mechanismus
    Kreditnehmer müssen Beschwerdemechanismus als Teil des Management-Systems einrichten.
  • Prinzip 7: Unabhängige Prüfung
    Sozial- und Umweltverträglichkeit, Umwelt-Managementplan und Unterlagen zum Konsultationsprozess müssen von unabhängigem Experten überprüft werden.
  • Prinzip 8: Kreditvereinbarungsklauseln
    Kreditnehmer ist bei A-und B- Kategorie-Projekten per Kreditvertrag zur Einhaltung aller relevanten Sozial- und Umweltgesetze des Gastlandes sowie des Umwelt-Managementplans verpflichtet. Der kreditgebenden Bank ist periodisch Bericht zu erstatten.
  • Prinzip 9: Unabhängige Überwachung und Berichterstattung
    Bei A- und B-Projekten muss ein unabhängiger Experte während der gesamten Laufzeit des Kredites der kreditgebenden Bank bezüglich der Überwachung Bericht erstatten.
  • Prinzip 10: Berichterstattung der teilnehmenden Finanzinstitution
    EPFIs berichten mindestens einmal pro Jahr öffentlich über die Erfahrungen und Umsetzungsprozesse im Zusammenhang mit den Prinzipien, unter Rücksichtnahme auf geltende Vertraulichkeitsbestimmungen.

3. Links


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