CSR-Wissen Korruption

Korruption

Autor des Beitrags: Prof. Dr. Dirk FischerJade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth, Fachbereich Management, Information, Technologie


Ein einheitliches Verständnis des Begriffes Korruption gibt es nicht. Das Bundeskriminalamt definiert Korruption als „Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)“. Als Hauptdelikte der Korruption gelten Bestechung und Bestechlichkeit sowie Vorteilsnahme und –gewährung.

1. Ausmaß und Tragweite

Die EU-Kommission schätzt den jährlichen Schaden durch Korruption in der Europäischen Union auf 120 Milliarden Euro. Die Aussagekraft solcher Zahlen ist wegen des großen sogenannten Dunkelfeldes allerdings relativ gering. Die Täter vertuschen ihre korrupten Handlungen und die Opfer erkennen den Schaden häufig gar nicht.
Weit über die direkten materiellen Auswirkungen hinausgehend hat Korruption langfristig vielfältige negative ökonomische und gesellschaftliche Effekte. Sie setzt marktwirtschaftliche Mechanismen außer Kraft und behindert Innovationen und ökonomische Entwicklung. Außerdem unterminiert Korruption rechtsstaatliche und demokratische Prinzipien.
Die weltweite Dimension des Korruptionsproblems verdeutlicht der jährlich von der Nichtregierungsorganisation Transparency International veröffentlichte Corruption Perception Index (CPI), der auf Basis von Expertenumfragen die Wahrnehmung der Korruption im öffentlichen Sektor (Amtsträger und Politiker) abbildet. Dem CPI 2013 zufolge wird in mehr als zwei Drittel der 177 untersuchten Länder die Korruption als hoch eingeschätzt.

2. Unternehmensverantwortung

Korruption galt lange Zeit als Kavaliersdelikt. Durch Gesetzesverschärfungen auf nationaler und internationaler Ebene (z.B. Gesetz zur Bekämpfung internationaler Bestechung IntBestG 1998, UK Bribery Act 2011), eine intensivierte Strafverfolgung, höhere Sanktionen sowie durch eine Reihe medienwirksamer Korruptionsskandale hat sich dies in jüngerer Zeit geändert. Angesichts des Ausmaßes von Korruption in vielen Ländern sehen sich Unternehmensverantwortliche allerdings oftmals in einer Dilemmasituation; sie befürchten, der Verzicht auf Bestechung könne den Verlust von Aufträgen an solche Konkurrenzunternehmen zur Folge haben, die weiterhin illegale Zuwendungen tätigen. Hinzu kommt, dass im internationalen Geschäft – auch wegen unterschiedlicher kultureller Hintergründe – die Grenze zwischen erlaubten und verbotenen Zuwendungen häufig unklar ist.
Zur Korruptionsprävention werden von Unternehmen verschiedene Maßnahmen des Compliance Managements (z.B. Zuwendungsrichtlinien, Gestaltung der Anreizsysteme, Einrichtung von Hinweisgebersystemen, Schulungen, interne Kontrollen, Geschäftspartnerüberprüfungen) eingesetzt und Selbstverpflichtungen in Form unternehmensindividueller Verhaltenskodizes sowie übergreifender Vereinbarungen, wie dem UN Global Compact und den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen, eingegangen. In die DIN ISO 26000 („Leitfaden zur gesellschaftlichen Verantwortung“) wurde das Thema Korruptionsbekämpfung ebenfalls aufgenommen.

3. Literatur und Links

Dölling, Dieter (Hg.) (2007): Handbuch der Korruptionsprävention. München: Ch. Beck
Heißner, Stefan (2014): Erfolgsfaktor Integrität. Wirtschaftskriminalität und Korruption erkennen, aufklären, verhindern. Wiesbaden: Springer Gabler.
Joussen, Edgar (2010): Sicher handeln bei Korruptionsverdacht. Leitfaden zur schnellen Aufklärung in der Praxis. Berlin: Erich Schmidt Verlag.
Steßl, Antonia (2012): Effektives Compliance Management in Unternehmen. Wiesbaden: Springer VS

4. Links

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