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Einrichtung der EU-Plattform für Tierschutz

[exklusiv] EU-Kommissar Vytenis Andriukaitis hat offiziell die EU-Plattform für Tierschutz („Plattform“) ins Leben gerufen.

Brüssel (csr-news) > Die Plattform vereint 75 Vertreter von Interessengruppen, NRO, Wissenschaft, Mitgliedstaaten, Ländern des EWR (Europäischer Wirtschaftsraum), internationalen Organisationen und der EFSA (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit). Damit kommen erstmals alle wichtigen EU-Akteure zusammen, um Erfahrungen auszutauschen und einen Beitrag zur Verbesserung des Tierschutzes zu leisten.

Warum richtet die Kommission diese Plattform ein?

Einer im März 2016 veröffentlichten Eurobarometer-Umfrage zufolge hält die absolute Mehrheit der Europäer den Tierschutz für sehr wichtig und hofft, dass Verbesserungen in diesem Bereich erzielt werden. Die Verbesserung des Tierschutzes ist nicht nur eine Frage der Rechtssetzung, und die Plattform ist auch kein Forum für die Ausarbeitung neuer Rechtsvorschriften. Gemäß dem Leitsatz der im Jahr 2012 angenommenen EU-Tierschutzstrategie gilt: „Jeder ist verantwortlich“. Um greifbare Ergebnisse zu erzielen, sind gegenseitiges Verständnis und Vertrauen zwischen allen Akteuren sowie konkrete Zusagen jedes einzelnen Akteurs von entscheidender Bedeutung. Dies ist eines der zentralen Ziele der Plattform. Mit der Plattform soll der Dialog zwischen den zuständigen Behörden, den Unternehmen, der Zivilgesellschaft und Wissenschaftlern über Fragen des Tierschutzes gefördert werden, die für die Bürgerinnen und Bürger der EU relevant sind.

Die Plattform soll die Kommission dabei unterstützen, koordinierte Maßnahmen zum Tierschutz zu entwickeln und auszutauschen, und zwar mit folgendem Schwerpunkt:

  •     bessere Anwendung der EU-Tierschutzvorschriften durch den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren sowie die direkte Einbeziehung von Interessengruppen,
  •     Ausbau und Nutzung von freiwilligen Verpflichtungen der Unternehmen,
  •     Förderung von EU-Tierschutzstandards weltweit.

Wer sind die Mitglieder der Plattform?

Die Plattform besteht aus 75 Mitgliedern. Vierzig (40) Mitglieder wurden vom Generaldirektor für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit im Anschluss an einen Aufruf zur Vertretung von Unternehmens- und Berufsverbänden, Organisationen der Zivilgesellschaft und unabhängigen Sachverständigen aus Forschungsinstituten ernannt. Sowohl Organisationen als auch Sachverständige mussten nachweisen, dass ihre Tätigkeiten und Fachkenntnisse für die Aufgaben der Plattform relevant sind. Insbesondere muss ihre Arbeit relevant für den Tierschutz in der EU sein und mehrere Mitgliedstaaten umfassen.

Wie werden die Mitglieder der Plattform ausgewählt?

Bei der Auswahl der einzelnen Mitglieder wurde darauf geachtet, eine angemessene Vertretung zwischen verschiedenen Sektoren und Tätigkeiten sowie eine geografische und geschlechtsspezifische Ausgewogenheit zu gewährleisten. Fünfunddreißig (35) Mitglieder vertreten öffentliche Einrichtungen wie zuständige Behörden (der 28 Mitgliedstaaten und der drei EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen), im Tierschutz tätige internationale Organisationen (Weltorganisation für Tiergesundheit, Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen und der Weltbank) sowie die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit. Die Plattform kann auch bis zu fünf Beobachter benennen. Der Schweiz wurde ein Beobachterstatus für die Plattform gewährt.

Wie wird die konkrete Arbeit der Plattform aussehen?

Die Plattform wird zweimal im Jahr zusammenkommen. Bei der ersten Sitzung beabsichtigt die Kommission, vorrangige Arbeitsbereiche für die Mitglieder zu ermitteln. Außerdem soll festgestellt werden, welche Ressourcen die Mitglieder zu teilen bereit sind. Auf der Grundlage der Ergebnisse der ersten Sitzung wird die Kommission dann bestimmte Arbeitsbereiche vorschlagen, wobei gegebenenfalls Untergruppen eingerichtet werden. Die Plattform wird regelmäßig andere Foren oder Interessengruppen einladen, ihre Initiativen und Tätigkeiten vorzustellen. Dies wird nicht nur ihre Debatten bereichern, sondern auch die Verbreitung von Kenntnissen, Initiativen und Erfahrungen fördern, die von den Mitgliedern genutzt werden könnten. Außerdem kommt dies der Koordinierung und Komplementarität von Initiativen verschiedener Foren zugute.

Welche Themen werden zuerst behandelt?

Bei der Auftaktsitzung der Plattform wird die Kommission in drei Arbeitsgruppensitzungen Diskussionen zu ihren Schwerpunktbereichen anregen:

  • – Wie kann die Plattform zu einer besseren Anwendung und einem besseren Verständnis der EU-Vorschriften über den Tierschutz beitragen?
  • – Wie kann die Plattform dazu beitragen, EU-Tierschutzstandards weltweit zu fördern?
  • – Wie kann die Plattform die Nutzung freiwilliger Verpflichtungen und den Marktwert von Erzeugnissen aus artgerechter Tierhaltung fördern?

Auf der Grundlage der Debatten und der Zusagen der Mitglieder wird die Kommission EU-relevante Arbeitsbereiche von gemeinsamem Interesse bestimmen, die hinreichend konkret sind und zu Ergebnissen führen.

Welche Ergebnisse sind von der Arbeit der Plattform zu erwarten?

Die Plattform ist eine großartige Gelegenheit für alle Interessengruppen, durch Zusammenarbeit und Vernetzung zur Verbesserung des Tierschutzes beizutragen. Daher hängen die Ergebnisse der Plattform in hohem Maße von der aktiven und konstruktiven Beteiligung jedes einzelnen Mitglieds ab. Die Plattform ist vor allem ein Forum für den Informations- und Erfahrungsaustausch. Sie bietet zudem die Gelegenheit, mehr Verständnis, Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen ihren Mitgliedern zu entwickeln. Die Plattform ist überdies ideal für alle auf den Bereich des Tierschutzes spezialisierten Foren/Gruppen, um ihre Tätigkeiten und Projekte vorzustellen und bestimmte freiwillige Verpflichtungen zu vereinbaren. Es bestehen mehrere Foren, in denen der Tierschutz auf internationaler Ebene erörtert wird, so etwa die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, die Organisation EuroFAWC oder die Weltorganisation für Tiergesundheit. Die Plattform könnte daher als Drehscheibe für die Vernetzung dieser verschiedenen Foren/Gruppen fungieren und zur Verbesserung der Ergebnisse insgesamt beitragen. Nach Auffassung der Kommission sollte die Plattform an der Verwirklichung konkreter und erreichbarer Ziele arbeiten, um sicherzustellen, dass Fragen des Tierschutzes nachhaltig behandelt werden.

Die Plattform könnte an bestimmten Projekten arbeiten und die Kommission so bei der Erreichung ihrer Ziele unterstützen, zu denen eine bessere Umsetzung der EU-Tierschutzvorschriften und die Förderung von EU-Standards weltweit gehören. Diese Fragen fallen in erster Linie zwar weiterhin in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der EU-Institutionen, doch können Interessengruppen ihre Erfahrung und Fachkenntnisse einbringen, um diese Tätigkeiten durch verschiedene Perspektiven und Mittel (angewandte Forschung, allgemeine und berufliche Bildung, Konferenzen usw.) zu unterstützen und zu ergänzen. Die Plattform könnte zudem tätig werden, wenn es keine spezifischen EU-Vorschriften oder -Maßnahmen zur Förderung bewährter Tierschutzpraktiken gibt. Dies könnte durch die Erstellung von Leitfäden zu speziellen Themen (z. B. schrittweise Abschaffung der Kastration von Ferkeln) oder allgemeineren Themen (z. B. Tierschutzkennzeichnung) erfolgen.

Wie wird der Tierschutz auf EU-Ebene angegangen? Welche Rechtsvorschriften bestehen?

Die erste EU-Rechtsvorschrift zum Tierschutz wurde 1974 verabschiedet [1] und zielte auf den Schutz von Tieren in Schlachthöfen ab. Seitdem hat die EU Rechtsvorschriften zum Schutz von landwirtschaftlichen Nutztieren und Labortieren angenommen. Es bestehen auch EU-Bestimmungen über die tierschutzgerechte Haltung von Tieren in Zoos. Darüber hinaus hat die EU die Verwendung von Tellereisen verboten, die dem Fangen von Wildtieren dienen. Landwirtschaftliche Nutztiere sind durch eine Reihe allgemeiner EU-Agrarvorschriften sowie besondere Bestimmungen zum Transport und zur Schlachtung/Tötung geschützt. Darüber hinaus gibt es weitere besondere Vorschriften für die Haltung von Legehennen, Masthühnern, Schweinen und Kälbern. Die EU integriert außerdem Tierschutzbestimmungen in die Vorschriften über Agrarsubventionen (Cross-Compliance und Programme zur Entwicklung des ländlichen Raums) und ökologischen Landbau. Nach Artikel 13 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union müssen die Union und die Mitgliedstaaten den Tierschutzerfordernissen vollumfänglich Rechnung tragen, wenn sie bestimmte Unionsstrategien ausarbeiten oder umsetzen, da Tiere fühlende Wesen sind.

Diese Verpflichtung bildet jedoch keine Rechtsgrundlage für eine Gesetzgebungskompetenz der Union in Fragen des Tierschutzes. Einige davon verbleiben in der alleinigen Zuständigkeit der Mitgliedstaaten (siehe unten stehende Frage zu Wildtieren). In diesem Rahmen sind die Aktivitäten der Kommission im Bereich Tierschutz nicht auf die Gesetzgebung beschränkt. Zwar liegt die Umsetzung der EU-Vorschriften hauptsächlich in der Verantwortung der Mitgliedstaaten, doch führt die Kommission regelmäßige Prüfungen durch, um sich zu vergewissern, dass die zuständigen Behörden amtliche Kontrollen auf angemessene Weise durchführen. Darüber hinaus ist die Kommission mittels weltweit geltender Standards der Weltorganisation für Tiergesundheit und durch bilaterale Abkommen/Zusammenarbeit mit Drittländern aktiv an der Förderung der EU-Tierschutzstandards auf internationaler Ebene beteiligt. Schließlich organisiert die Kommission regelmäßige Schulungsmaßnahmen zum Thema Tierschutz für Beamte aus den Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten. In naher Zukunft wird die Kommission zudem Referenzzentren für den Tierschutz benennen (siehe unten).

Wer ist für die Anwendung dieser Vorschriften zuständig?

Den Mitgliedstaaten kommt in allen Fällen eine wichtige Rolle zu, da sie für die Umsetzung der EU-Vorschriften über verschiedene Wege verantwortlich sind, zu denen amtliche Kontrollen, aber auch die Ausarbeitung und Umsetzung von Anweisungen, Leitlinien und Informationskampagnen für Beamte und Interessengruppen gehören. Dies kann auch die Finanzierung von Forschungsprogrammen auf nationaler Ebene beinhalten. Insbesondere enthalten zahlreiche Tierschutzvorschriften der EU die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Schulungsmaßnahmen für Personen, die mit Tieren befasst sind, anzubieten und zu validieren. Die Mitgliedstaaten müssen deshalb angemessene Ressourcen bereitstellen, um zu gewährleisten, dass beim Umgang mit und der Haltung von Tieren kompetentes Personal eingesetzt wird.

Wie steht es um nicht von EU-Vorschriften erfasste Tiere und um Wildtiere?

In den EU-Verträgen stellt der Tierschutz einen Aspekt dar, der im Rahmen bestimmter EU-Politikbereiche wie Landwirtschaft oder Binnenmarkt beachtet werden muss. Die EU verfügt über keinerlei Mandat, sich mit allen Fragen des Tierschutzes zu befassen (siehe oben). Dies gilt beispielsweise für das Wohlergehen von streunenden Hunden und Katzen oder die Verwendung von Tieren im Rahmen von Vorführungen oder Wettbewerben (Corridas, Rodeos, Zirkusse, Hunde- oder Pferderennen usw.). Die Kommission wird häufig aufgefordert, in diesen Bereichen tätig zu werden, doch hat sie dazu keine rechtliche Befugnis. Die Union verfügt zudem über eine sehr begrenzte Zuständigkeit für den Schutz von Wildtieren. In Bezug auf den Schutz von in Gefangenschaft gehaltenen Wildtieren enthält eine Richtlinie über Zoos und Aquarien Verweise auf Tierschutzanforderungen. Andere in Gefangenschaft gehaltene Wildtiere unterliegen nicht den Tierschutzvorschriften der EU (z. B. Tiere in Zirkussen oder Haustierläden). Mit Ausnahme des Verbots der Verwendung von Tellereisen verfügt die Union über keine Rechtsvorschriften zum Schutz von wildlebenden Tieren.

Werden in naher Zukunft neue Vorschriften verabschiedet?

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Kommission vorrangig darauf bedacht, dafür zu sorgen, dass die geltenden EU-Vorschriften vollständig umgesetzt werden. Es macht keinen Sinn, neue Vorschriften zu erlassen, solange bei der Anwendung der derzeit geltenden Vorschriften noch Verbesserungsbedarf besteht. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Kommission in Fragen des Tierschutzes, die in den Zuständigkeitsbereich der Union fallen, untätig ist. Der Tierschutz lässt sich durch verschiedene nichtlegislative Maßnahmen, die die Kommission derzeit ausarbeitet, erheblich verbessern (siehe nächste Frage).

Wird die Kommission eine neue Tierschutzstrategie verabschieden? Wenn nicht, wie wird sich die Kommission für den Tierschutz einsetzen?

Im Jahr 2012 verabschiedete die Kommission eine EU-Tierschutzstrategie, in der eine Reihe von durchzuführenden Maßnahmen aufgelistet wurde. Zunächst möchte die Kommission die noch ausstehenden Maßnahmen abschließen, die aus sechs Studien und Berichten bestehen. Einige von ihnen sind technischer Art, andere eher strategisch ausgerichtet, aber sie sind allesamt wichtig für unsere weiteren Überlegungen zum Tierschutz. Ein Teil von ihnen wird durch Leitfäden (bewährte Verfahren für Tiertransporte, bewährte Verfahren für die Schlachtung/Tötung von Tieren) auch zur Verbesserung der Umsetzung beitragen. Daher ist es ein vorrangiges Anliegen der Kommission, dafür zu sorgen, dass alle diese Maßnahmen bis Ende 2017 abgeschlossen sind, damit alle erforderlichen Informationen für die Zukunft zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund arbeitet die Kommission derzeit nicht an einer anderen Strategie.

Neben der Vollendung der Strategie von 2012 arbeitet die Kommission an vier Prioritäten:

  •     bessere Anwendung der EU-Vorschriften über den Tierschutz,
  •     Entwicklung eines Dialogs mit Interessengruppen,
  •     Förderung von EU-Standards weltweit,
  •     Benennung von EU-Referenzzentren für den Tierschutz.

Im Hinblick auf eine bessere Anwendung der EU-Rechtsvorschriften konzentrieren sich die Maßnahmen der Kommission auf spezifische Projekte im Anschluss an die Ergebnisse vorangegangener Prüfungen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt dabei auf dem Wohlergehen von Schweinen, da diesbezüglich nach wie vor häufig gegen das Verbot des routinemäßigen Kupierens der Schwänze und die geforderte Bereitstellung von Beschäftigungsmaterial für Schweine verstoßen wird. Die Kommission unterstützt die Mitgliedstaaten zudem aktiv bei der besseren Umsetzung der Rechtsvorschriften über den Transport, wobei ein besonderer Schwerpunkt auf Lebendexporten in Drittländer liegt. Der Dialog mit Interessengruppen wird über die Tätigkeiten der Plattform ausgebaut. Die Kommission hat im Januar 2017 einen Beschluss zur Einrichtung der Plattform angenommen, und es ist vorgesehen, dass mindestens zwei Sitzungen pro Jahr stattfinden. Die Förderung von EU-Standards weltweit wird über verschiedene langfristige Tätigkeiten wie die Aushandlung von internationalen Standards innerhalb der Weltorganisation für Tiergesundheit (heute gibt es dank der Anstöße seitens der EU 13 internationale Tierschutzstandards) sowie die Aufnahme des Tierschutzes in bilaterale Freihandelsabkommen erreicht. Die Benennung von EU-Referenzzentren der Union wird innerhalb eines Jahres nach dem Inkrafttreten der neuen Verordnung über amtliche Kontrollen (siehe unten) erfolgen.

Welche Rolle spielt der Tierschutz in der neuen Verordnung über amtliche Kontrollen?

Die Verordnung sieht vor, dass die Union EU-Referenzzentren für Tierschutz benennt. Sie werden die EU-Mitgliedstaaten durch die Durchführung wissenschaftlicher und technischer Studien sowie von Schulungen und durch die Verbreitung von Forschungsergebnissen und Informationen über technische Innovationen bei ihren amtlichen Kontrollen unterstützen. Die EU-Referenzzentren werden zudem das wissenschaftliche und technische Fachwissen über Methoden zur Bewertung und Verbesserung des Tierschutzes bereitstellen. Die Verordnung gilt auch für amtliche Kontrollen zu Tierschutzvorschriften, z. B. für Transport, Schlachtung und Tierhaltung. Sie ermöglicht die Annahme von Rechtsvorschriften der Kommission, mit denen die Anforderungen an amtliche Kontrollen an die spezifischen Bedürfnisse des Tierschutzes angepasst werden können, beispielsweise durch die Einführung von Tierschutzindikatoren. Die Verordnung (EU) 2017/625 ist am 27. April 2017 in Kraft getreten. Die Benennung von EU-Referenzzentren muss innerhalb eines Jahres nach diesem Zeitpunkt erfolgen.

Quelle: EU-Kommission


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