Kernprozesse Nachrichten

Mit dem DNK die neue CSR-Berichtspflicht erfüllen

Der Rat für Nachhaltige Entwicklung hat den Deutschen Nachhaltigkeitskodex überarbeitet, um Rechtskonformität mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) herzustellen.

Berlin (csr-news) > Nachdem im März 2017 der Deutsche Bundestag das „Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ beschlossen hatte, wurde der DNK aktualisiert und an die gesetzlich formulierten Anforderungen angepasst. Um den von der Berichtspflicht betroffenen Unternehmen konkrete Hilfestellungen zur Erfüllung der Berichtspflicht zu liefern, wurden einzelne Kriterien-Texte sowie die Erläuterungen und Checklisten überarbeitet. Auch die DNK-Datenbank wurde dementsprechend umgestellt.

Anforderungen des CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Ab dem Geschäftsjahr 2017 ändern sich für zahlreiche größere Unternehmen die Anforderungen an ihre Berichterstattung grundlegend: diese müssen Daten zu Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und Bekämpfung von Korruption bereitstellen. Aber auch KMU sollten verstärkt darüber nachdenken, ihre nichtfinanziellen Leistungen zu dokumentieren – etwa wenn sie Geschäftsbeziehungen zu Unternehmen pflegen, die der Berichtspflicht unterliegen und die Informationen zu den Nachhaltigkeitsleistungen ihrer Zulieferer einfordern.

Aktuelle juristische Überprüfung des DNK

Mit einer Berichterstattung nach dem DNK wurden bereits in der Vergangenheit alle von der EU genannten nichtfinanziellen Aspekte abgedeckt. Das bestätigten 2015 ein juristisches Gutachten sowie ein inhaltlicher Abgleich der EU-Anforderungen mit dem DNK. Die erneute juristische Überprüfung auf Rechtskonformität mit dem deutschen CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz im Mai 2017 bekräftigt nun, dass alle im Gesetz genannten Aspekte vollständig mit dem DNK berichtet werden können. Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel stellt in ihrem Vorwort zum aktualisierten DNK fest: „ … Nachhaltigkeit ist eine Frage der ökonomischen Vernunft, der ökologischen Notwendigkeit und des sozialen Selbstverständnisses. Daher lade ich jedes Unternehmen dazu ein, den Deutschen Nachhaltigkeitskodex anzuwenden und die Chancen nachhaltigen Wirtschaftens noch besser zu nutzen.“

Vorgenommene Nachschärfungen

Mit den nun abgeschlossenen Nachschärfungen ist der DNK ein geeigneter Mindeststandard, um eine nichtfinanzielle Erklärung im Sinne der CSR-Berichtspflicht zu erstellen. Auch der Gesetzgeber benennt in der Gesetzesbegründung den DNK als geeignetes Rahmenwerk zur Erfüllung der Berichtspflicht. Insbesondere Kriterium 1 und 2 wurden in ihren Anforderungen deutlicher voneinander abgegrenzt und auf den Wesentlichkeitsbegriff konkretisiert, wie er in EU-Richtlinie und CSR-RUG formuliert ist. Zudem wurde der im Gesetz geforderte „Vierklang“ zur Beschreibung der einzelnen Belange – Konzept, Ergebnisse der Konzepte, Risiken, Indikatoren –  in den Prüfprozess aufgenommen. Neue Gliederungsebenen und Begrifflichkeiten ordnen die Kriterien eindeutig dem Gesetz zu. Außerdem wurden die Leistungsindikatoren auf die neuen Sustainability Reporting Standards der Global Reporting Initiative (GRI SRS) aktualisiert. Darüber hinaus ergeben sich keine weiteren strukturellen Änderungen.

DNK – Handwerkszeug für Reporting und Management aus einer Hand

„Allgemein ist die Verwendung von Berichtsrahmenwerken unerlässlich, um vergleichbare Informationen zu generieren, die geeignet sind, die Wirkungen und die Qualität von Nachhaltigkeitsmanagement zu bewerten“, betont Marlehn Thieme, Vorsitzende des Rates für Nachhaltige Entwicklung. „Der Nachhaltigkeitsrat stellt Unternehmen und Organisationen mit dem DNK ein bewusst niedrigschwelliges Instrument zur Verfügung, das sie darin unterstützt, pragmatisch zu allen für die Berichtspflicht relevanten Aspekten Auskunft geben zu können und ihre Ambitionen zu beschreiben.“ Grundsätzlich ist es nicht vorgeschrieben, einen bestimmten Standard zur Erfüllung der Berichtspflicht heranzuziehen. Allerdings fordert das Gesetz eine Begründung, falls auf die Anwendung eines Rahmenwerkes verzichtet wird.

Umfangreiches Unterstützungsangebot

Unternehmen, die eine DNK-Entsprechenserklärung abgeben wollen, profitieren nicht nur von der unkomplizierten Handhabung des Nachhaltigkeitskodex. So ist die DNK-Datenbank kostenfrei, leicht zu bedienen und bietet Hinweise und Checklisten zu den geforderten Inhalten sowie eine Universal-Schnittstelle zu Softwarelösungen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung, die eine automatisierte Datenübertragung erlaubt. Zudem stehen zahlreiche Informationsmaterialien bereit, das bundesweite DNK-Schulungspartner-Netzwerk bietet Informations- und Schulungsveranstaltungen sowie persönliche Beratung.

Die aktualisierte DNK-Broschüre finden Sie hier zum Download.


Werden Sie Mitglied im UVG e.V. und gestalten Sie den Nachhaltigkeitsdialog mit. > Die Infos
DSGVO Cookie Consent mit Real Cookie Banner