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DNK-Datenbank optimiert

Das Büro Deutscher Nachhaltigkeitskodex hat die Anpassungen des DNK an die CSR-Berichtspflicht zum Anlass genommen, die DNK-Datenbank mit Blick auf die Anwenderfreundlichkeit zu optimieren.

Berlin (csr-news) > Nachdem der Rat für Nachhaltige Entwicklung (RNE) den Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) aktualisiert hat, um ihn mit den inhaltlichen Anforderungen des im März 2017 verabschiedeten CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) in Einklang zu bringen, sind alle entsprechenden Änderungen nun auch vollständig in der DNK-Datenbank implementiert. Der DNK ist damit weiterhin ein geeigneter Mindeststandard zum Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen und Organisationen und berücksichtigt alle von der Berichtspflicht geforderten Aspekte.

Schlanke Prozesse: DNK-Checkliste in Datenbank integriert

Unternehmen können ihre nichtfinanziellen Informationen mit der Anwendung des DNK strukturieren, indem sie anhand von 20 Kriterien und ergänzenden Leistungsindikatoren eine Entsprechenserklärung erstellen. Zu jedem Kriterium bietet die DNK-Datenbank ein eigenes Eingabefeld, in das die erforderlichen Informationen eingetragen werden. Sobald alle Felder ausgefüllt sind, überprüft das DNK-Team die Entsprechenserklärung – vor ihrer endgültigen Veröffentlichung – in der Regel innerhalb von drei Wochen mittels einer Checkliste auf formelle Vollständigkeit. Ab sofort ist der gesamte Prüfprozess in die Datenbank integriert. Das DNK-Büro gibt über die Datenbank Rückmeldung zum Entwurf – bislang lief diese Kommunikation mit den Anwendern in der Regel per E-Mail. Auch die Checkliste selbst wurde überarbeitet: Sie gibt Hinweise, welche zusätzlichen Informationen für die Nutzung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne der Berichtspflicht erforderlich sind, und beinhaltet neben den Indikatorensets GRI G4 und EFFAS nun auch die neuen GRI Standards.

Neu: Prüfung auf Vollständigkeit im Sinne der CSR-Berichtspflicht

Unternehmen können nun in der Datenbank angeben, ob sie berichtspflichtig sind und ihre Entsprechenserklärung als nichtfinanzielle Erklärung im Sinne des CSR-RUG nutzen möchten. In diesem Fall prüft das DNK-Büro, ob zusätzlich zu den Kriterien des DNK auch die gesetzlich geforderten Inhalte vorliegen, und weist ggf. auf Lücken hin. Diesen Service können auch nicht berichtspflichtige Unternehmen in Anspruch nehmen, die sich in ihrer Berichterstattung freiwillig an den gesetzlichen Anforderungen orientieren möchten. Damit ist der DNK auf zwei Ebenen nutzbar: insbesondere für KMU als niedrigschwelliger Einstieg in die Nachhaltigkeitsberichterstattung und darüber hinaus zur Erstellung einer nichtfinanziellen Erklärung.

Nutzeroptimierung: Erweiterte Datenbank-Funktionen 

Um die Erstellung einer Entsprechenserklärung zu vereinfachen, hat das DNK-Büro zusätzlich hilfreiche Funktionen in die Datenbank integriert: Der neue Kommentarmodus erleichtert beispielsweise die gemeinsame Erstellung der Texte innerhalb einer Organisation. Zur besseren Kommunikation können verschiedene Bearbeiter eines Unternehmens ihre Kommentare und Verweise nun direkt in der Datenbank einfügen. Eine Kommentarliste ermöglicht zudem die lückenlose Nachverfolgbarkeit aller Einträge.

 

 


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