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Nationales CSR-Forum beschließt Grundsatzpapier

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Unter Leitung des Staatssekretärs im Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Björn Böhning, hat das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung bei seiner Auftaktsitzung zur laufenden Legislaturperiode einen wichtigen Grundsatzbeschluss gefasst.

Berlin (csr-news) > Mit dem “Berliner CSR-Konsens zur Unternehmensverantwortung in Liefer- und Wertschöpfungsketten” haben sich Arbeitgeberverbände, Gewerkschaften, Kammern und Zivilgesellschaft sowie Mitgliedsunternehmen des CSR-Forums erstmals im Konsens darauf geeinigt, welche Anforderungen in einer globalisierten Wirtschaft an ein verantwortliches Management von Liefer- und Wertschöpfungsketten und seine betriebliche Umsetzung zu stellen sind. Ziel des “Berliner CSR-Konsenses” ist es, Unternehmen branchenübergreifend Orientierung zu geben, wie die unternehmerische Sorgfalt im Hinblick auf soziale, ökologische und menschenrechtliche Sorgfalt angemessen ausgeübt werden kann.

Staatssekretär Björn Böhning sagte: “Wenn wir eine neue soziale und ökologische Balance in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen wollen, dann brauchen wir ein gemeinsames Verständnis, was die Aufgabe und Pflicht von Staaten ist, und was in der Verantwortung von Unternehmen liegt. Dazu sind verbindliche nationale und internationale Standards unerlässlich.” Ein besonderer Mehrwert des Dokuments liege in der herausgehobenen Bedeutung, die unternehmerischen Führungsprinzipien zugemessen werde. Gesellschaftliche Verantwortung könne nur dann lebendig und innovativ gelebt werden, wenn sich Unternehmensführungen klaren Prinzipien verpflichtet fühlten, so Böhning.

Der “Berliner CSR-Konsens” wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe des Forums unter Vorsitz von Prof. Josef Wieland (Direktor Leadership Excellence Institute Zeppelin, Zeppelin Universität) und Heino von Meyer (Leiter OECD Berlin Centre) erarbeitet. Das Dokument weist auf wichtige internationale Standards hin, leitet daraus Führungs- und Managementprinzipien für Unternehmen ab und erläutert die zentralen Elemente eines verantwortungsvollen Managements von Liefer- und Wertschöpfungsketten. Darüber hinaus wird dargelegt, was Sozialpartner, Kammern und Zivilgesellschaft beitragen können, um Unternehmen bei der Ausübung ihrer unternehmerischen Sorgfalt zu unterstützen und welche Erwartungen an Unterstützungsangebote der Bundesregierung gestellt werden.

Zur Rolle der Bundesregierung enthält der CSR-Konsens die klare Erwartung, dass Deutschland seiner Schutzpflicht nachkommt „und sich auf geeignete Weise engagiert, Menschenrechten, Arbeits-, Sozial-, Umwelt- und Anti-Korruptionsstandards weltweit Geltung zu verschaffen“. Stefanie Lorenzen, Germanwatch-Vorstandsmitglied und Vertreterin der Organisation im nationalen CSR-Forum: „Der CSR-Konsens stellt zwar nur einen Minimalkonsens dar, dennoch sehen wir in der klaren Anerkennung ihrer Verantwortung durch die Unternehmensverbände eine neue Qualität. Zur Notwendigkeit auch gesetzlicher Regulierung unternehmerischer Sorgfalt ist allerdings zu wenig enthalten.”

Der CSR-Konsens begreift die menschenrechtliche Sorgfaltspflicht als zentrale Managementaufgabe, um verantwortliche Liefer- und Wertschöpfungsketten zu erreichen. Unternehmen sollen sich öffentlich zu den Menschenrechten und weiteren Grundsätzen bekennen, Risiken analysieren und entsprechende Gegenmaßnahmen entwickeln, deren Wirksamkeit kontrollieren, darüber berichten und Beschwerdemöglichkeiten für Betroffene schaffen. „Dieses Bekenntnis hat Gewicht, denn bislang haben sich die Verbände nur eingeschränkt auf die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte bezogen“, so Lorenzen weiter. „Hervorzuheben ist vor allem, dass sich die Unternehmensverbände auch zur Wiedergutmachung bekennen, falls ein Unternehmen Probleme festgestellt hat.“ Im Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und Menschenrechte von 2016 hatte die Bundesregierung die Wiedergutmachung als Teil der Sorgfaltspflicht unterschlagen, wie NGOs bemängelten.

Germanwatch kritisiert jedoch, dass der CSR-Konsens die Sorgfaltspflichten nicht an allen Stellen umfassend beschreibt, insbesondere nicht die Berichterstattung. So hatten NGOs entsprechend der UN-Leitprinzipien gefordert, dass die Unternehmensberichte Außenstehenden ermöglichen sollten, die Risiken und die Angemessenheit der ergriffenen Gegenmaßnahmen zu bewerten. Dies findet sich im CSR-Konsens allerdings nicht wieder. Lorenzen: „Bei der Berichterstattung bleibt der Konsens leider bei sehr allgemeinen Ratschlägen stehen.”

Im CSR-Konsens erwarten die Mitglieder des CSR-Forums von der Bundesregierung die Umsetzung der Schutzpflicht des Staates auch weltweit. Diese Schutzpflicht ist in den UN-Leitprinzipien konkretisiert und umfasst verschiedene Politikfelder – zum Beispiel eine angemessene Ausgestaltung der Außenwirtschaftsförderung, der Handelspolitik, der öffentlichen Beschaffung sowie auch gesetzliche Regelungen, um von Unternehmen die Achtung der Menschenrechte einzufordern. Problematisch ist aus Sicht von Germanwatch, dass es nicht gelungen ist, im CSR-Konsens festzuhalten, dass die Bundesregierung die Einhaltung der Standards „einfordert“. Die Formulierungen zur Verbindlichkeit von staatlichen Vorgaben waren bis zuletzt umstritten. „Es ist bedauerlich, dass wir hierzulande bei der Frage von Rahmensetzungen noch so weit hinterherhinken, während zum Beispiel Frankreich und die Schweiz bereits auf Gesetzesebene handeln. Dabei unterstützen durchaus auch engagierte Unternehmen eine gesetzliche Regelung“, so Stefanie Lorenzen.


Der “Berliner CSR-Konsens” ergänzt als ein durch nichtstaatliche Stakeholder erarbeitetes Dokument den Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte der Bundesregierung. Die Mitglieder des CSR-Forums haben unterstrichen, die Umsetzung der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte in Deutschland zu unterstützen.

Das Nationale CSR-Forum der Bundesregierung ist ein Multistakeholder-Gremium, das die Bundesregierung bei der Weiterentwicklung einer koordinierten nationalen CSR-Strategie berät. Es bildet die Plattform für den Dialog der Bundesregierung mit den Stakeholdern. Zu den Mitgliedern gehören 34 stimmberechtigte nichtstaatliche Organisationen sowie zwei Vertreter nicht stimmberechtigter internationaler Organisationen (ILO, OECD).


 

 

 


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