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OECD-Schlüsselposition für verantwortungsvolle Unternehmensführung

UZH-Rechtsprofessorin Christine Kaufmann, © UZH

Hohe internationale Auszeichnung für Christine Kaufmann: Die Rechtsprofessorin der Universität Zürich wurde von der OECD zur neuen Vorsitzenden des Ausschusses für verantwortungsvolle Unternehmensführung ernannt. In diesem Amt wird sie die Umsetzung und Weiterentwicklung der entsprechenden Leitsätze durch die 48 Mitgliedsstaaten leiten und mitgestalten.

Zürich (csr-news) > Seit rund zwanzig Jahren setzt sich Christine Kaufmann, Professorin für Öffentliches Recht, Völker- und Europarecht an der Universität Zürich, für Menschenrechte im Wirtschaftsumfeld ein. Sie hat das «Kompetenzzentrum Menschenrechte» an der UZH initiiert und war bisher in verschiedenen Funktionen für Unternehmen, Regierungen, zwischenstaatliche und zivilgesellschaftliche Organisationen tätig. Nun wurde sie von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Vorsitzenden des Ausschusses für verantwortungsvolle Unternehmensführung ernannt. Sie tritt ihr neues Amt am 1. Januar 2019 an.

Christine Kaufmann ist Mitglied des Schweizer Kompetenzzentrums für Menschenrechte (SKMR) und hat bereits Erfahrungen im Netzwerk der Nationalen Kontaktpunkte der OECD gesammelt. Als internationale Expertin für Menschenrechte und Wirtschaft kennt sie sich neben den Menschenrechten insbesondere im Finanzsektor, im Handelsrecht und im internationalen Investitionsrecht aus. «Wir freuen uns sehr, dass eine UZH-Wissenschaftlerin mit so grosser Expertise wie Christine Kaufmann nun auch auf internationaler Ebene etwas bewegen kann», sagt UZH-Vize-Rektorin Gabriele Siegert.

Verantwortungsvolle Unternehmensführung vorantreiben

In ihrer neuen Funktion wird die Juristin die Aufgabe haben, mit den 48 Mitgliedstaaten sowie mit Vertretern von Wirtschaftsverbänden, Gewerkschaften und Zivilgesellschaft die bestehenden OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen umzusetzen und weiterzuentwickeln. Diese beinhalten alle Schlüsselbereiche der Unternehmensverantwortung, so etwa auch die Sorgfaltspflicht für verantwortungsvolle Lieferketten. Die Leitsätze der OECD sind das umfassendste internationale Instrument zur verantwortungsvollen Unternehmensführung. Sie wurden im Dialog mit Staaten und Interessengruppen erarbeitet und sind entsprechend breit abgestützt.

Auswirkungen auf das reale Leben der Menschen

Für Kaufmann ist aber klar, dass die Leitsätze kein Selbstzweck sind. «Das Motto der OECD ‚Better Policies for Better Lives‘ ist auch meine Motivation: Mit den Erkenntnissen aus der Forschung die weitere Umsetzung der Leitsätze mitzugestalten und voranzutreiben, damit sich im realen Leben realer Menschen etwas ändert», erklärt Kaufmann. In den letzten zehn Jahren habe ein Paradigmenwechsel stattgefunden. «Heute ist verantwortungsvolles Handeln wie zum Beispiel das Überprüfen von Lieferketten auf mögliche Kinderarbeit für viele Unternehmen bereits Standard. Aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Auch für Staaten stellen sich viele Fragen, etwa wie sie die Einhaltung der Leitsätze durch Unternehmen überprüfen können», so Kaufmann.

Im Ausschuss für verantwortungsvolle Unternehmensführung sind 48 Länder vertreten, welche die Leitlinien übernommen haben, nämlich die 36 OECD-Mitgliedstaaten sowie Argentinien, Brasilien, Kolumbien, Costa Rica, Ägypten, Jordanien, Kasachstan, Marokko, Peru, Rumänien, Tunesien und die Ukraine, sowie die EU.


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