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EU-Arbeitshilfen zur Wahrung der Menschenrechte

Brüssel (csr-news) – Die Verantwortung von Unternehmen und Staaten für die weltweite Achtung der Menschenrechte wird in den UN Guiding Principles on Business and Human Rights beschrieben. Zu deren Umsetzung in drei Unternehmensfeldern hat die Europäische Kommission nun eine Arbeitshilfe vorgelegt: für private Arbeitsvermittlungen, die IKT-Branche und den Öl- und Gassektor. Erstellt wurden die “Guides” unter Einbeziehung der Ergebnisse von Forschungsvorhaben und Stakeholder-Dialogen über einen Zeitraum von 18 Monaten hinweg. Dabei waren Vertreter der Industriesektoren, Regierungen, Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen beteiligt.

Die Arbeitshilfen >> als PDFs zum Download


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