CSR-Wissen Stiftungen

Bürgerstiftung

Autorin des Basisbeitrags: Bernadette HellmannProjektleiterin Bürgerstiftungen Aktive Bürgerschaft e.V.


Der Begriff „Bürgerstiftung“ ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Daher hat der Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen im Mai 2000 die „10 Merkmale einer Bürgerstiftung” verabschiedet. Sie definieren, was eine Bürgerstiftung ist: „Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch begrenzten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres definierten Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement […]”. Im Unterschied zu herkömmlichen Stiftungen engagieren sich in einer Bürgerstiftung Privatpersonen, Unternehmen und andere Institutionen gemeinsam mit Geld, Zeit und Ideen für ihre Stadt oder Region.

  1. Ursprung und Verbreitung

Bürgerstiftungen (Englisch: Community Foundations) haben ihren Ursprung in den USA. Am 2. Januar 1914 gründete der Bankier und Anwalt Frederick Goff in Cleveland, Ohio, die erste Bürgerstiftung weltweit. Heute gibt es in den USA mehr als 700 Bürgerstiftungen mit einem Stiftungskapital von rund 50 Milliarden US-Dollar. Spätestens seit den 1990er Jahren haben sich Bürgerstiftungen zu einer globalen Bewegung entwickelt. Weltweit existieren aktuell mehr als 1.800 Bürgerstiftungen in über 50 Ländern.

  1. Bürgerstiftungen in Deutschland

Seit 1996 und 1997 in Gütersloh und Hannover die ersten Bürgerstiftungen gegründet wurden, entwickeln sie sich in Deutschland mit besonderer Dynamik. Heute gibt es bundesweit rund 380 Bürgerstiftungen. 39 Millionen Menschen leben im Einzugsgebiet einer Bürgerstiftung und können sich als Stifter, Spender und Ehrenamtliche engagieren. Das Gesamtvermögen der Bürgerstiftungen ist im Jahr 2013 um 33 Millionen Euro auf insgesamt 271 Millionen Euro angewachsen. Mit 12 Millionen Euro spendeten die Menschen so viel wie noch nie an Bürgerstiftungen. 14 Millionen Euro haben Bürgerstiftungen 2013 für das lokale Gemeinwohl ausgeschüttet (Aktive Bürgerschaft 2014).

  1. Bürgerstiftungen und Unternehmen

In Bürgerstiftungen stellen Unternehmen nach den Privatpersonen die größte Stifter- und Spendergruppe: Sie stiften jeden fünften Euro zu und bringen ein Drittel aller Spenden an Bürgerstiftungen auf. So können sie sich mit Geld, Zeit und Ideen einbringen:

  • Stiften: Unternehmen können sich als Gründungsstifter oder durch eine Zustiftung an einer Bürgerstiftung beteiligen. Neben Geld können auch Unternehmensbeteiligungen oder sonstige Vermögensgegenstände eingebracht werden.
  • Eigene Stiftung: Durch einen Stiftungsfonds oder eine Treuhandstiftung unter dem Dach einer Bürgerstiftung kann ein Unternehmen sein Engagement mit dem eigenen Namen verbinden und über die Mittelverwendung entscheiden.
  • Matching Fund: Ein Unternehmen verdoppelt bis zu einem bestimmten Betrag alle Zustiftungen oder Spenden an die Bürgerstiftung.
  • Spenden: Unternehmen können für ein konkretes Projekt spenden oder die Arbeit der Bürgerstiftung kontinuierlich durch einen regelmäßigen Förderbetrag unterstützen.
  • Sachspenden: Gerade kleine und mittelständische Unternehmen erbringen oftmals Sachspenden und Pro-bono-Dienstleistungen oder stellen kostenlos Büroräume zur Verfügung.
  • Ehrenamtliches Engagement: Unternehmer und Angestellte können sich in den Gremien oder Projekten einer Bürgerstiftung engagieren und ihr Wissen einbringen, z.B. in den Bereichen Finanzen, Projekt- oder Öffentlichkeitsarbeit.
  • Mitarbeiterengagement: Mitarbeiter eines Unternehmens engagieren sich für die Bürgerstiftung oder werden von ihr an gemeinnützige Einrichtungen vermittelt, z.B. durch Freiwilligentage und Marktplätze.
  1. Literatur
  • Aktive Bürgerschaft (Hrsg.): Diskurs Bürgerstiftungen. Was Bürgerstiftungen bewegt und was sie bewegen. Berlin 2013.
  • Aktive Bürgerschaft: Länderspiegel Bürgerstiftungen. Fakten und Trends 2014. Berlin 2014.
  • Arbeitskreis Bürgerstiftungen des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen: 10 Merkmale einer Bürgerstiftung. Mai 2000.
  • Nährlich, Stefan / Bernadette Hellmann: Bürgerstiftungen. In: Habisch, André / René Schmidpeter und Martin Neureiter (Hrsg.): Handbuch Corporate Citizenship. Corporate Social Responsibility, Berlin 2007, S. 231-239.

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