Barrierefreiheit CSR-Wissen Inklusion

Barrierefreiheit

Autor des Basisbeitrags: Dipl.-Ing. Klaus D. Tolliner, Capability Inklusion – Diversity – Barrierefreiheit – Behindertenakzeptanz


In Österreich ist der Begriff „barrierefrei“ im Bundesgesetz über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) im Paragraph sechs Absatz fünf folgendermaßen definiert: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“.

Das deutsche Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (BGG) definiert „Barrierefreiheit“ im Paragraph vier noch präziser und ergänzt die Aufzählung um akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen: „Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind“.

Das Schweizer Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BehiG) definiert in Abschnitt eins Artikel zwei Absatz 2-3 nur den Begriff „Benachteiligung“. Barrierefrei oder Barrierefreiheit werden nicht definiert.

Im nichtdeutschen Sprachgebrauch und bei Barrierefreiheit im Internet ist der Begriff „accessibilty“, „Zugänglichkeit“ üblich.

Barrierefreiheit wird oft mit „rollstuhlgerecht“ gleichgesetzt. Durch diese vereinfachte Vorstellung werden Barrieren auf Rollstuhlfahrer/innen reduziert. Doch das ist zu kurz gegriffen und erklärt bestenfalls den Stellenwert des barrierefreien Bauens. Dabei kann jeder Mensch ganz leicht auf Barrieren stoßen, z.B.: Eltern mit Kinderwägen, temporär verletzte Personen beim täglichen Einkauf, Menschen mit Übergewicht auf der Flugzeugtoilette, kleinwüchsige Menschen beim Autokauf oder Personen mit Leseschwäche beim Ausfüllen amtlicher Dokumente. Barrierefreiheit im Sinne der Inklusion bedeutet die freie Zugänglichkeit sowohl im gebauten Umfeld, als auch zu Informationen. Somit erreicht Barrierefreiheit eine soziale Dimension, die nicht nur bauliche Maßnahmen umfasst, sondern die gedankliche Gleichstellung aller Menschen beinhaltet.

1. Literatur

  • Loeschcke, D. Pourat, L. Marx, Barrierefreies Bauen, Band 1: Kommentar zu DIN 18040-1, 2012 Beuth Verlag GmbH
  • Loeschcke, D. Pourat, L. Marx, Barrierefreies Bauen, Band 2: Kommentar zu DIN 18040-2, 2012 Beuth Verlag GmbH
  • Rau (Hrsg.), barrierefrei bauen für die zukunft, 3. vollständig überarbeitete Auflage, 2013 Beuth Verlag GmbH

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