CSR-Wissen Reporting

Berichterstattung

Autorin des Beitrags: Dr. Kristin Vorbohle


Im Rahmen ihrer Nachhaltigkeitsberichterstattung legen Unternehmen und anderen Organisationen – meist öffentlich – Rechenschaft über ihre Leistungen im Bereich der Nachhaltigkeit gegenüber ihren Stakeholdern ab. Sie hat sich aus der Umweltberichterstattung entwickelt und deckt neben Umweltthemen auch soziale Themen ab. Mit der Veröffentlichung der ersten Richtlinien der Global Reporting Initiative für die Nachhaltigkeitsberichterstattung 1999 hatte sich international dieser Begriff durchgesetzt.

1. Zweck und Inhalt

Nachhaltigkeitsberichte schaffen Transparenz über die Nachhaltigkeitsleistungen einer Organisation und zeigen den Stakeholdern auf, mit welchen Strategien diese auf welche ökologischen, sozialen und ökonomischen Herausforderungen reagieren. Dafür berichtet die Organisation für einen definierten Zeitraum – i.d.R. ein oder zwei Jahre – über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Mitarbeiter und Gesellschaft entlang der eigenen Wertschöpfungskette. Berichtet wird nach den Prinzipien Wesentlichkeit, Vergleichbarkeit, Vollständigkeit und Ausgewogenheit. Nachhaltigkeitsberichte umfassen häufig folgende Inhaltselemente:

  • Organisationsprofil
  • Nachhaltigkeitsstrategie
  • Managementsysteme
  • Kennzahlen/ Key Performance Indicators (KPI)
  • Nachhaltigkeitsprogramm mit Zielen
  • Vorwort des Vorstands

Da Nachhaltigkeitsberichte sowohl über zurückliegende Ereignisse als auch über Strategien und Ziele informieren, dienen sie Organisationen häufig auch als Controlling-Instrument und Management-Tool.

2. (Internationale) Richtlinien

Internationale Richtlinien und Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung dienen der Vereinheitlichung und damit der Vergleichbarkeit von Kennzahlen und Nachhaltigkeitsleistungen unterschiedlicher Organisationen.

International haben sich die Richtlinien der GRI für die Nachhaltigkeitsberichterstattung durchgesetzt. Von den rund 6.600 publizierten Nachhaltigkeitsberichten 2012 wurden über 40 % nach diesem Standard erstellt. Neben branchenspezifischen Richtlinien gibt es weitere relevante Standards:

  • KPIs for ESG: eine von der Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (DVFA) und der European Federation of Financial Analysts Societies (EFFAS) Richtlinie für die Integration der Themen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung in die Finanzanalyse von Unternehmen
  • Deutscher Nachhaltigkeitskodex: ein vom Rat für Nachhaltige Entwicklung auf der Basis von DVFA/EFFAS und der GRI entwickeltes Kriterienset

3. Verbindlichkeit

Die Berichterstattung über Nachhaltigkeitsthemen erfolgt in Deutschland freiwillig. In Dänemark, Frankreich und Schweden existieren bereits Regelungen für eine verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung. Die EU-Kommission hat eine verpflichtende Berichterstattung für Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern angekündigt.

4. Ausblick: Integrierte Berichterstattung

Einem Standard für die Integration von Nachhaltigkeitsthemen in die Geschäftsberichterstattung erarbeitete der International Integrated Reporting Council (IIRC). Die finale Version wurde Dezember 2013 herausgegeben.

5. Literatur

  • Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (2009): Nachhaltigkeitsberichterstattung: Empfehlungen für eine gute Unternehmenspraxis (>> Link)
  • Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) / imug Institut für Markt – Umwelt – Gesellschaft (2001): Der Nachhaltigkeitsbericht. Ein Leitfaden zur Praxis glaubwürdiger Kommunikation für zukunftsfähige Unternehmen
  • Herzig, C./ Schaltegger, S.: Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (2007), in: Michelsen, G./ Godemann, J. (Hrsg.): Handbuch Nachhaltigkeitskommunikation
  • Hoffmann, T. (2011): Unternehmerische Nachhaltigkeitsberichterstattung. Eine Analyse des GRI 3.1-Berichtsrahmens

Links

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